Es ist soweit! Nach ca. 2 Monaten Pause durch die aktuelle Pandemiesituation wird die Handballabteilung ab nächster Woche (18.05.2020) wieder stufenweise den Trainingsbetrieb aufnehmen!
Selbstverständlich werden wir vorsichtig starten und daher in den ersten zwei Wochen langsam und nur in kleineren Gruppen von bis zu 10 Teilnehmern mit Lauftraining und Fitnesseinheiten im Freien beginnen! Die Gruppen werden von den Übungsleitern (bzw. der Jugendleiterin) zusammengestellt. Diese informieren auch direkt über die konkreten Zeiten und Orte der Trainingseinheiten über die in den Mannschaften üblichen Informationskanäle! Bitte kommt umgezogen und mit Joggingschuhen zu den Trainingseinheiten und wahrt durchgehend den Mindestabstand!
Für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig, über welche sich jede Sportlerin und jeder Sportler vorher zu informieren und diese strikt einzuhalten hat! (Dies gilt selbstverständlich gleichermaßen für die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen!)
Die Stadt Darmstadt hat die für uns geltenden Regelungen in dem Dokument “Wiedereinstieg für den Sport und Sportvereine in Darmstadt” [hier verlinkt] vom 08. Mai 2020 zusammengefasst. Mit der Teilnahme am Sportangebot werden diese aufgestellten Regelungen akzeptiert! Nachfolgend ein Auszug aus dem vorgenannten Dokument:
Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, wenn:
a) er kontaktfrei ausgeübt wird,
b) ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
c) Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen
Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
d) Umkleidekabinen, Dusch und Waschräume und Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
e) der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
f) Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
Die Durchführung von Wettkampfsport bleibt untersagt.
Sportangebote und Trainingsprozesse müssen den jeweiligen aktuellen und sich auch kurzfristig verändernden Situationen angepasst werden. Das gilt für die einzelnen Sportler*innen, für die Verantwortlichen für die Sportausübung wie für die Gemeinschaft. Im Sport muss weiterhin zwischen den unterschiedliche Sportarten, Trainingsgruppen, Sportstätten und Sportgeräten noch einmal individuell differenziert werden.
Der Wiedereinstieg in die verschiedenen sportpraktischen Varianten kann nur unter Berücksichtigung und Einhaltung der geltenden Gesetze und Regelungen erfolgen, hier insbesondere des Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus in Hessen mit den sich daraus ergebenden Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldtatbeständen sowie dem Einhalten der Regelungen durch Erlasse, Verordnungen, Ge- und Verboten von Bund, Land und Kommune.
Darüber hinaus gilt der unten stehend aufgeführte Maßnahmenkatalog für alle kommunalen Sportstätten. Für die vereinseigenen Sportstätten, für die die Betreiber eigenverantwortlich agieren, werden analoge Regelungen empfohlen.
Es wird davon ausgegangen, dass alle Beteiligten die aufgestellten Regeln sehr ernst nehmen, sich der Sport und seine Vereine gerade auch in der aktuellen Situation als Vorbild einbringen und sich damit aktiv an einer weiteren Eindämmung der Pandemie und Entschleunigung der Infektionskurve des Corona Virus Covid 19 beteiligen.
Im Besonderen soll gewährleistet werden, dass auf festgestellte Infektionen
einzuleitende Maßnahmen (Behandlungen der betroffenen Personen, Verfolgen der Infektionsketten, Quarantäne, Tests usw.) schnellstmöglich greifen und umgesetzt werden können.
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt allgemein und im Sport im Besonderen sind wir weit davon entfernt einen überflüssigen Bürokratismus aufzubauen. Aber besonders im Sport sind wir es gewohnt, Regeln einzuhalten und sie ggf. auch flexibel zu verändern. Für Ihr Verständnis und Ihre Beteiligung danken wir Ihnen.
Darüber hinaus gibt es in dem Dokument einen (allgemeinen) Maßnahmenkatalog, der zu beachten ist und den der Verein bzw. die Handballabteilung wie folgt umsetzt (Kurzfassung):
1. Die Vereine benennen dem Sportamt eine/n Pandemiebeauftragte/n als Ansprechpartner*in, sobald sie wieder Sport anbieten. Weiteren Aufgaben des/der Beauftragten regeln die Vereine in eigener Zuständigkeit. Bei der TG 07 Eberstadt wurde für alle Abteilungen übergreifend als Pandemiebeauftragte Claudia Momberger ernannt. Beim Auftreten eines Verdachtsfalles wendet Euch bitte umgehend per Email an pandemie@tg07-eberstadt.de oder telefonisch an 06151-3920268 |
2. Von den Vereinen werden ggf. mit dem zuständigen Sportfachverband bzw. dem Landessportbund Hessen sportartspezifische Regelungen für die Durchführung des Sportangebotes abgestimmt. Die Handballabteilung orientiert sich an den jeweils aktuellen sportartspezifischen Empfehlungen des DHB, derzeit „Return to play im Amateursport“ vom 30.04.2020 [hier verlinkt]. |
3. Bei Nutzung kommunaler Sportstätten ist dem Sportamt ein Kurzkonzept zur Kenntnis zu geben, aus dem die durch die Pandemie erforderlichen Maßnahmen deutlich werden. Entsprechende vereinsinterne Regelungen werden empfohlen. Das Kurzkonzept ist erstellt, weitere Informationen folgen hier vor Nutzung kommunaler Sportstätten. |
4. Über jede Sporteinheit ist eine Liste der tatsächlich Beteiligten zu führen, von einer verantwortlichen Person zu unterzeichnen und durch den Verein für mindestens vier Wochen aufzubewahren. Die Liste soll den Sportort, lesbare Vor- und Nachnamen, und das jeweilige Datum der durchgeführten Sporteinheit enthalten. Es wird ein entsprechendes Anwesenheitsformular zur Verfügung gestellt. Dieses enthält Hinweise auf derzeitige Regelungen, inkl. des Verweises auf die erfolgte Einweisung der Teilnehmer. Die Namen aller Teilnehmer werden pro Einheit vermerkt. Das Formular ist vom ÜL zu unterzeichnen und in den Briefkasten der Geschäftsstelle einzuwerfen oder per Scan oder Foto an info@tg07-eberstadt.de zu senden. |
5. Der/die für die Sporteinheit Verantwortliche hat vor Beginn jeder Trainingseinheit auf die Einhaltung und Umsetzung der Regelungen und Maßnahmen hinzuweisen. Die Übungsleiter (ÜL) werden per E-Mail über die Regelungen informiert und bestätigen deren Kenntnis und Anwendung per Unterschrift. Die ÜL bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem oben genannten Anwesenheitsformular die Einweisung der Teilnehmer |
6. Es wird empfohlen, sich von den Teilnehmenden am Sport eine aktuelle Symptomfreiheit bestätigen zu lassen. Vor den Sporteinheiten finden Abfragen zur Symptomfreiheit statt. Sollten Sportler bzw. Sportlerinnen Symptome aufweisen, die auf eine mögliche Infektion hindeuten, bitten wir dringend, die Sporteinheiten auszusetzen, bis eine diesbezügliche Klärung erfolgt ist! |
7. Die Vereine haben ihren Mitgliedern bzw. Teilnehmer*innen am Sportangebot in geeigneter Weise über die Inhalte der Mitteilung „Wiedereinstieg für den Sport und für Sportvereine in Darmstadt“ zu informieren. Mit der Teilnahme am Sportangebot werden die aufgestellten Regelungen akzeptiert Siehe einleitende Erklärung! |
8. Das Personal vor Ort in den Sportstätten wurde über die Maßnahmen informiert und ist gehalten, auf die Regelungen zu achten und dem Sportamt Rückmeldung zu geben. |
Ab dem 01. Juni 2020 plant die Handballabteilung auch wieder indoor Sport zu treiben und die Hirtengrundhalle zu benutzen (selbstverständlich kontaktfrei und unter Wahrung eines Mindestabstandes). Dann soll auch wieder mit ersten Fitness- und handballerischen Übungen in der Halle angefangen werden.
Für die Nutzung von kommunalen Sportanlagen (Hirtengrundhalle, Kasinohalle) sieht das Dokument folgende Maßnahmen vor, die dann zu beachten sind und die Handballabteilung wie folgt umsetzt:
1. Beim Warten vor, dem Betreten und Verlassen der Sporthalle gelten die allgemein bekannten Kontakt- und Abstandsregeln. |
2. Zum Schutz der Mitarbeiter*innen soll beim Betreten und Verlassen der Sporthalle ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. |
3. Ein Mindestabstand von 2 m (beim Sporttreiben) ist zu den Sportler*innen immer zwingend einzuhalten. Alle Übungsformen sind kontaktfrei zu halten. |
4. Die Abstandsregel ist auch in den Pausen einzuhalten. |
5. Handshakes, Umarmungen oder sonstige Begrüßungsrituale mit Körperkontakt dürfen nicht stattfinden! |
6. Selbst bei leichten Infekten gilt #stayathome#! |
7. Beim Auftreten von Infekten oder Symptomen einer Corona Virusinfektion hat eine sofortige Meldung an das Gesundheitsamt zu erfolgen. Dies gilt auch bei Infekten von Familienangehörigen oder direkten Kontakten zu infizierten Personen. |
8. Im Falle eines positiven Corona-Befundes sind alle Teilnehmer*innen der Sportgruppe sofort zu informieren. |
9. Durch die für das Sportangebot verantwortliche Person sind umgehend der/die Pandemiebeauftragte des Vereins und das Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu informieren. |
10. Die Teilnehmenden kommen in Sportkleidung zum Training. Bei Nutzung der Sporthalle sind lediglich die Schuhe im Vorraum zu wechseln und zu deponieren. Das Betreten der Sporthalle ist nur mit entsprechenden Hallenschuhen erlaubt. |
11. Eine Nutzung der Umkleidekabinen und der Duschen ist nicht möglich. Umkleidungsprozesse (z. B. Trikotwechsel) sollen in den Sporthallen stattfinden. |
12. Bei der Toilettennutzung sind die Hygienevorschriften zwingend einzuhalten. Ausgiebiges Händewaschen vor und nach dem Toilettengang. |
13. Zuschauer sind nicht gestattet. |
14. Für die Durchführung des Sportangebotes sind die Vereine verantwortlich. |
15. Sportgeräte sind in der Regel von den Vereinen zu stellen, ggf. notwendige Desinfektionen von ihnen zu verantworten. Gemeinschaftlich genutzte Sportgeräte (Matten, Bänke etc.) sind nach der Nutzung durch den Verein ebenfalls zu desinfizieren. |
16. Zwischen den einzelnen (Vereins)-Sportgruppen soll kein Kontakt entstehen. Dementsprechend darf die Folgegruppe die Halle erst betreten, wenn die Vorgängergruppe sie verlassen hat. Eine entsprechende Wegeführung ist zu organisieren. |
17. Vor und nach den Sporteinheiten soll ein regelmäßiges Stoßlüften über die Notausgänge erfolgen. |
18. Für die Belegung und Nutzung der kommunalen Sporthallen – einschließlich der Schulsporthallen – gelten die Sommerbelegungspläne. |
19. Die Vereine bestätigen dem Sportamt immer, bei der Nutzung von Schulsporthallen zusätzlich dem Schulamt, umgehend die Inanspruchnahme, spätestens jedoch bis zum 20. Mai 2020. Gegebenenfalls freie Kapazitäten können nach diesem Datum anderweitig beantragt und vergeben werden. |
20. Es ist möglich, dass Schulen zur Sicherstellung des Unterrichts die Sporthalle als Unterrichtsort benötigen. Im diesem Falle bleibt die Sporthalle für den Vereinssportbetrieb gesperrt. |
21. Sollte in den Schulen wieder Sport unterrichtet werden, sind neue Regelungen zu treffen. |
Wer jetzt immer noch nicht genug Informationen hat – weitere Details und Konkretisierungen zu den vorgenannten Maßnahmenkatalogen haben wir in dem Dokument “Konzept / Rahmenbedingungen für den Sportlichen Wiedereinstieg” der Handballabteilung vom heutigen Tage [hier verlinkt] aufgeführt.
Uns ist bewusst, dass uns allen der Wiederbeginn viele Regelungen und Formalien abverlangt! Hoffen wir, mit der strikten Einhaltung der Punkte unseren Beitrag zu einer weiteren Reduzierung der Pandemierisiken zu erbringen, um baldmöglichst wieder unter regulären Bedingungen unseren geliebten Handballsport treiben zu können.
Wir wünschen jedenfalls allen Beteiligten einen erfolgreichen sportlichen “Neustart” und viel Spaß an unserem (wenn auch eingeschränkten) Sportangebot!
Bleibt gesund!
Eure Abteilungsleitung
Wir werden an dieser Stelle wieder informieren, sobald sich die Rahmenbedingungen verändern werden!