Neue Regelungen zum Trainings- und Wettkampfbetrieb Ab dem 17. August 2020

Zum 01.08.2020 wurde die Corona-Verordnung des Landes Hessen aktualisiert und weitere Lockerungen wurden – auch im Hinblick auf die nahende Wettkampfsaison – beschlossen. Die Stadt Darmstadt hat hierzu über die zuständigen Ämter weitere Konkretisierungen vorgenommen, die für die städtischen Sportstätten ab dem 17.08.2020 zur Anwendung kommen.

Wir haben diesbezüglich unser ursprüngliches Hygienekonzept einer Aktualisierung unterzogen und hierbei insbesondere auch die Maßgaben des Schulamtes der Stadt Darmstadt berücksichtigt, die in einem Schreiben an die Vereine vom 14.10.2020 aufgeführt wurden.

Wir weisen alle Sportler und Sportlerinnen darauf hin, dass sie sich über die Regelungen des aktualisierten Hygiene- und Verhaltenskonzeptes der Handballabteilung (hier verlinkt!) zu informieren und diese sorgfältig einzuhalten haben, bevor sie nach den Sommerferien den Trainings- bzw. Wettkampfbetrieb aufnehmen. Dies gilt gleichermaßen für die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen, sowie sonstige Beteiligte am Sportbetrieb! Mit der Teilnahme am Sportangebot gelten diese Regelungen als akzeptiert!

Nachfolgend die wichtigsten Regelungen zum Trainingsbetrieb:

Pandemiebeauftragte ist Frau Claudia Momberger
E-Mail: pandemie@tg07-eberstadt.de, Tel.: 06151-3920268
(diese ist über alle pandemierelevanten Vorfälle unverzüglich zu informieren).  
Das Führen einer Teilnehmerliste ist nach wie vor erforderlich; diese ist mindestens vier Wochen für Dritte unzugänglich aufzubewahren und anschließend zu vernichten.  

Die Empfehlungen der Sportfachverbände sind zu berücksichtigen.
Die Handballabteilung orientiert sich an den jeweils aktuellen sportartspezifischen Empfehlungen des DHB unter: https://www.dhb.de/de/services/return-to-play/infos/  

Einhaltung der Abstandsregeln außerhalb der Sportfläche – insbesondere beim Warten vor, dem Betreten und Verlassen der Sporthalle. In der geschlossenen Sportstätte ist außerhalb der Sportfläche oder an Engpässen ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.  

Die bekannten Hygienevorschriften sind zwingend einzuhalten (Hände waschen vor und nach dem Toilettengang, Hust- und Niesetikette sind zwingend einzuhalten).
Für Handball siehe auch die Hygieneregeln des DHB unter: https://www.dhb.de//?proxy=redaktion/DHB-live-/Storage/Dokumente/2020_returntoplay/HYGIENEREGELN-HANDBALL_V03.pdf  

Es gilt auch weiterhin eine Teilnahme am Sportbetrieb nur bei Symptomfreiheit (bei bspw. Erkältungssymptomen ist von einer Teilnahme abzusehen)  

Mit der Teilnahme am Sportbetrieb ist die Anerkennung des jeweils aktuellen Hygiene- und Verhaltenskonzeptes verbunden!      

Bei Nutzung städtischer Sporthallen gilt des Weiteren:  
Umkleidekabinen und Duschräumlichkeiten können nur bei Freigabe derselben und unter Einhaltung der Regeln des Robert-Koch-Institutes (RKI) genutzt werden. Dabei ist der Mindestabstand einzuhalten und eine etwaige Begrenzung der erlaubten Personenzahl zu berücksichtigen, soweit möglich ist zu belüften und die Aufenthaltsdauer ist auf ein Minimum zu beschränken.

Direkte körperliche Kontakte sind auf das sportartspezifische Maß zu reduzieren, anderweitige Kontakte (Umarmungen oder gemeinschaftlicher Jubel mit engem Körperkontakt) sind zu vermeiden.  

Zuschauende sind während des Trainingsbetriebes nur mit Zustimmung von Verein und Übungsleitung und unter Einhaltung des vorgelegten Hygiene- und Verhaltenskonzeptes gestattet. Hierzu ist eine Freigabe vom Übungsleitenden ausdrücklich erforderlich, im Regelfall gilt: Keine Zuschauer im Trainingsbetrieb!
Den Erziehungsberechtigten von Minderjährigen ist im Besonderen die Anwesenheit unter Einhaltung der RKI-Regeln gestattet. Auch hier bitten wir um Verständnis, dass dies in geschlossenen Sportstätten nur im Ausnahmefall der Fall sein soll. Die Erziehungsberechtigten sind dazu angehalten, vor den Sporteinrichtungen auf ihre Kinder – unter Einhaltung der Abstandsregeln – zu warten.  

Gemeinschaftlich genutzte Sportgeräte (Matten, Bänke etc.) sind nach der Nutzung durch den Nutzenden zu desinfizieren.  

Es wird geraten, eigene Sportgeräte mitzubringen und zu verwenden – insbesondere Handbälle sind von jedem Sporttreibenden – soweit möglich – selbst mitzubringen.  

Vor und nach der Nutzung hat eine Stoßlüftung zu erfolgen – soweit möglich, ist auch auf ausreichende Lüftung während des Trainingsbetriebes zu achten.  

Im Falle eines positiven Corona-Befundes sind alle Personen der Nutzergruppe und die zuständigen Ämter unverzüglich zu informieren. Es erfolgt ein umgehender Trainings- und Wettkampfstopp aller Gruppenteilnehmer, das weitere Vorgehen ist mit Gesundheitsamt und Abteilungs-/Vereinsvorstand abzustimmen).  

Zu weiteren Details und Konkretisierungen bitte insbesondere auch den Anhang im Hygiene- und Verhaltenskonzept berücksichtigen!

Unter Berücksichtigung dieses Konzeptes wird mit dem heutigen Tage (ab dem 17.08.2020) der reguläre Trainingsbetrieb aller am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften der Handballabteilung in allen Sporthallen wieder aufgenommen.

Das Purzelballtraining soll eine Woche später (ab dem 24.08.2020) – starten. Hier wird es zu teilweise weitergehenden Regelungen kommen, die den Beteiligten der jeweiligen Trainingstruppen in den unterschiedlichen Sporthallen separat mitgeteilt werden.

Wir hoffen und wünschen uns, dass eine Einhaltung der umfangreichen Regelungen dabei hilft, die weitere Verbreitung der Pandemie einzuschränken. Daher bitten wir alle, mit der höchstmöglichen Sorgfalt unseren geliebten Handballsport auszuüben und dami dazu beizutragen, dass die weitere Öffnung des Sportbetriebes erfolgreich verläuft und nicht wieder umgehend neue Einschränkungen erfolgen müssen.

Bleibt weiterhin gesund!

Eure Abteilungsleitung

Wir werden an dieser Stelle wieder informieren, sobald sich die Rahmenbedingungen verändern werden!

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